Re: Schäden werden beseitigt ! - ODER AUCH NICHT


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Abgeschickt von .... am 20 Januar, 2002 um 18:43:10:

Antwort auf: Schäden werden beseitigt ! von Daniel Schopphoff am 17 Januar, 2002 um 01:08:16:

Sie kennen den Unterschied zwischen KÖNNEN und WOLLEN wohl noch nicht!
Selbst wenn die RAG ausreichend Rückstellungen hätte: Tatsache ist, dass reihenweise "Gutachten" verschickt werden, die die Schäden als bauliche Mängel bzw. Witterungsschäden abstempeln. Es spielt keine Rolle, ob die Häuser vorher 10, 50 oder gar noch mehrere Jahre ohne Mängel blieben. Plötzlich treten die Baumängel in ganzen Stadtteilen auf! Und zufällig gerade zum Zeitpunkt des Abbaubeginns...
Ein Schalk, wer jetzt an andere Schadensursachen denkt? - Ein Narr, wer es nicht tut!

: Sehr geehrter Herr Schulz !

: Ich verweise Sie auf meinen Eintrag in dem Forum der Bergbau-im-Dialog-Seite, wo ich umfangreich über die Rückstellungen der RAG geschrieben habe und dass damit die entsprechenden Folgen des Bergbaus behoben werden können.

: Mit einem herzlichen Glück Auf

: DSPB





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